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Buchungsvertrag

Zwischen dem Vermieter: Gerda Newill, E-03710 Calpe, Ortenbach 27 F, Tel.: +34 965 832 186

und Mieter :

I. Mietdauer vom ... bis...
Bei Anreise steht die Wohnung ab 14 Uhr zur Verfügung und muss bei Abreise bis 10 Uhr verlassen werden.

2.Mietgegenstand
Die Wohnung befindet sich in einen Einzelhaus der Urbanisation „Ortenbach Nr.: 27 F" und ist  ca. 2,5 km vom Strand oder von mehreren großen Supermärkten entfernt. Einer kleiner Supermarkt befindet sich in 300 m Entfernung.
Wohnung für 2-3 Personen: 35 qm, Ess- u. Wohnraum, Küche, Schlafzimmer, Bad ,und seitlich überdachter Terasse
Wohnung für 4-5 Personen: 65 qm, Vorraum, Küche, Wohn- und Essraum, 2 Schlafzimmer, Bad und vorgelagerter überdachter Terasse  

3.Miete
Die Miete beträgt für den Zeitraum:
pro Woche:

Gesamtmietpreis + Zusatzkosten Endpreis

4.Sorgfaltstspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände    pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf  ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen dem Vermieter sofort anzuzeigen. Während der Mietzeit sind auftretende Mängel sofort anzuzeigen. Kommen Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht Ihnen eine Mietminderung gegenüber Diesen zu beanstandenden Punkten nicht zu
5. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet sich an die in den Räumlichkeiten aushängenden Hausordnung zu halten!
6.Zahlungsverpflichtungen
Bei Buchung wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 50 € fällig als Buchungsbestätigung. Eine 30 % Anzahlung erfolgt nach einer terminlichen Vereinbarung. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Urlaubsantritt auf dem Konto sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle einer nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertag zurück zu treten.
7. Bankverbindung
Wird Ihnen bei Rechnungsstellung mitgeteilt.
8. Schlüssel
Dem Mieter werden beim Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel: 1 Torschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel
9. Rücktritt
Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Nettogesamtpreis, in folgenden Staffelungen fällig:
  • 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
  • 44 Tage bis 30 Tage vor Antritt 30 %
  • 29 Tage bis 22 Tage 60 %
  • 21 Tage vor Reiseantritt 90 %
Weist der Mieter für den vereinbarten Zeitraum einen Nachmieter nach, der bereit ist zu gleichen Bedingungen in den Mietvertrag einzutreten entfällt die Erstattungspflicht entsprechend.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Calpe, den _____________ Gerda Newill