Buchungsvertrag
Zwischen dem Vermieter: Gerda Newill, E-03710 Calpe,
Ortenbach 27 F, Tel.: +34 965 832 186
und Mieter :
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I. Mietdauer vom ... bis...
Bei Anreise steht die Wohnung ab 14 Uhr zur Verfügung und
muss bei Abreise bis 10 Uhr verlassen werden.
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2.Mietgegenstand
Die Wohnung befindet sich in einen Einzelhaus der
Urbanisation „Ortenbach Nr.: 27 F" und ist ca. 2,5 km vom Strand oder von mehreren großen
Supermärkten entfernt. Einer kleiner Supermarkt befindet sich in 300 m
Entfernung.
Wohnung
für 2-3 Personen: 35 qm, Ess- u. Wohnraum, Küche, Schlafzimmer, Bad ,und seitlich überdachter Terasse
Wohnung für 4-5 Personen: 65 qm, Vorraum,
Küche, Wohn- und Essraum, 2 Schlafzimmer, Bad und vorgelagerter überdachter Terasse |
3.Miete
Die Miete
beträgt für den Zeitraum:
pro Woche:
Gesamtmietpreis
+ Zusatzkosten
Endpreis |
4.Sorgfaltstspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die
Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte
Schäden haben die Mieter zu ersetzen.Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten,
die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen und
Beanstandungen dem Vermieter sofort anzuzeigen. Während der Mietzeit sind
auftretende Mängel sofort anzuzeigen. Kommen Mieter diesen Pflichten nicht
nach, steht Ihnen eine Mietminderung gegenüber Diesen zu beanstandenden
Punkten nicht zu |
5. Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet sich an die in den
Räumlichkeiten aushängenden Hausordnung zu halten! |
6.Zahlungsverpflichtungen
Bei Buchung wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 50 fällig als Buchungsbestätigung.
Eine 30 % Anzahlung erfolgt nach einer terminlichen Vereinbarung. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Urlaubsantritt auf dem Konto sein.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle einer nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertag zurück zu treten. |
7. Bankverbindung
Wird Ihnen bei Rechnungsstellung mitgeteilt. |
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8. Schlüssel
Dem Mieter werden beim Mietbeginn vom Vermieter folgende
Schlüssel: 1 Torschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel |
9. Rücktritt
Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter werden die
folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Nettogesamtpreis, in folgenden
Staffelungen fällig: |
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45 Tage vor Reiseantritt 10 %
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44 Tage bis 30 Tage vor Antritt 30 %
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29 Tage bis 22 Tage 60 %
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21 Tage vor Reiseantritt 90 %
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Weist der Mieter für den vereinbarten Zeitraum einen
Nachmieter nach, der bereit ist zu gleichen Bedingungen in den Mietvertrag
einzutreten entfällt die Erstattungspflicht entsprechend. |
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine
Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt sein. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine
angemessene Regelung treten, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages
haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. |
| Calpe, den
_____________ |
Gerda Newill |